Testamentsspende

Im Laufe unseres Lebens haben wir die Möglichkeit, dieses nach unseren eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Wir nehmen uns die Zeit für Familie, Freunde, Hobbies und Alles, was uns sonst noch wichtig erscheint.

Doch was passiert, wenn wir einmal nicht mehr da sind? Ist meine Familie gut versorgt? Und wie sieht die Welt aus, in der meine Kinder zukünftig leben? Wer wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen wie Tiere gute Lebensbedingungen vorfinden und auch für die Schwachen und Vernachlässigten immer eine helfende Hand zur Seite steht?

Dafür kann jeder von uns einen Beitrag leisten, auch über unsere eigene Lebenszeit hinaus.

Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten geschaffen, nicht nur unsere menschlichen Familienmitglieder abzusichern, sondern auch tierischen Wegbegleitern ein Leben in Sicherheit zu gewährleisten: mit einem Testament.

So ist es nicht nur möglich, dass wir für unsere Hinterbliebenen und unsere eigenen Haustiere vorsorgen, sondern auch andere Tiere über die eigene Lebenszeit hinaus schützen. Es stellt sicher, dass unsere Wünsche umgesetzt und unsere bisher gelebten Werte, den Respekt vor allem Leben und der Natur, weiterleben.

Das Erbe an den Förderverein Tiernothilfe Siebenbürgen e. V. zeigt Wirkung:

Tieren ein Leben in Würde und Sicherheit ermöglichen und den engagierten Menschen vor Ort, die täglich alles für ihre Schützlinge geben, zur Seite stehen; in Rumänien, in anderen europäischen Ländern mit schwierigen Rahmenbedingungen und direkt bei uns vor der eigenen Haustür.

Sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da.

Häufig gestellte Fragen:

Muss der Förderverein Tiernothilfe Siebenbürgen e. V. Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen?

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation, wie den Förderverein Tiernothilfe Siebenbürgen e.V., in Ihrem Testament bedenken, fällt hierfür keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Daher kommt Ihr Nachlass ohne Abzüge den Tieren zugute.

 

Was genau muss ich in mein Testament schreiben, um den Förderverein Tiernothilfe Siebenbürgen e.V. darin zu bedenken?

Wenn Sie den Förderverein Tiernothilfe Siebenbürgen e.V. in Ihrem Testament bedenken möchten, sollte neben dem Wert oder dem Anteil, den Sie hinterlassen möchten, die vollständige Adresse angegeben werden:

Förderverein Tiernothilfe Siebenbürgen e.V.
90571 Schwaig bei Nürnberg
Haimendorfer Str. 38-40
90571 Schwaig bei Nürnberg

E-Mail: info[@]tiernothilfe-ev.de

 

Kann ich in meinem Testament auch ein bestimmtes Projekt, ein bestimmtes Tier oder eine bestimmte Einrichtung bedenken, die mir besonders am Herzen liegt?

Wenn Sie über eine Zweckbindung nachdenken, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Gemeinsam können wir Ihre Wünsche besprechen und Fragen einfach klären. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Zweckbindung so offen wie möglich zu formulieren, damit Ihr Erbe dort wirkt, wo es am dringendsten benötigt wird. Wir stehen Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite.

 

Benötigt der Förderverein Tiernothilfe Siebenbürgen e.V. eine Kopie meines Testaments?

Sollten Sie erwägen, den Förderverein Tiernothilfe Siebenbürgen e.V. in Ihrem Testament zu bedenken, würden wir uns freuen, wenn Sie uns vorab hierüber informieren, z.B. durch eine Kopie Ihres Testaments. Ansonsten ist die Verwahrung des Testaments beim wohnortansässigen Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr am sichersten. Dies garantiert, dass das Testament nach dem Tod eröffnet wird und bedachte Personen und Organisationen informiert werden.